AGB für Marketplace und Plattform: rechtssicher und sauber getrennt

Standard-Generatoren erzeugen Shop-AGB. Ein Marketplace braucht eigene Vertragswerke für Verkäufer und Käufer, abgestimmt auf P2B-Verordnung und Digital Services Act.

P2B-konformDSA-konformGetrennte Vertragswerke

Wer eine Plattform betreibt, vermittelt zwischen Anbietern und Käufern. Damit entstehen zwei getrennte Vertragsverhältnisse, die auch zwei getrennte Vertragswerke verlangen. Ein einzelnes Shop-AGB-Dokument deckt diese Konstellation in der Regel nicht ab.

Hinzu kommt der regulatorische Rahmen. Die P2B-Verordnung und der Digital Services Act stellen besondere Anforderungen an Transparenz, Beschwerdemanagement und Moderation. My AGB erstellt Vertragswerke, die genau auf diese Punkte zugeschnitten sind.

Warum Standard-AGB für Plattformen scheitern

Shop-AGB statt Plattform-AGB

Übliche Generatoren produzieren AGB für den klassischen Eigenverkauf. Sie regeln das Verhältnis Händler zu Endkunde, nicht die Vermittlungsrolle einer Plattform zwischen Dritten.

Das Dual-AGB-Problem

Anbieter und Käufer brauchen jeweils eigene Bedingungen. Werden beide Rollen in ein Dokument gemischt, entstehen widersprüchliche Klauseln und unklare Haftungszuweisungen.

Regulierung läuft schneller als das Update

P2B-Verordnung und DSA verschärfen die Pflichten laufend. AGB, die einmal erstellt und dann jahrelang nicht angepasst werden, fallen in der Regel hinter den aktuellen Stand zurück.

Die rechtlichen Anker für Plattform-Vertragswerke

Transparenz und Vorankündigung (Art. 3 P2B-VO)

Art. 3 der P2B-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1150) verlangt klar und verständlich formulierte AGB für gewerbliche Nutzer. Geplante Änderungen müssen im Standardfall mit einer Vorankündigung von mindestens 15 Tagen mitgeteilt werden. My AGB hält die Klauseln entsprechend transparent und versionierbar.

Transparenz des Rankings (Art. 5 P2B-VO)

Nach Art. 5 der P2B-Verordnung müssen Plattformen die wesentlichen Parameter offenlegen, nach denen Angebote gereiht werden. Die Darstellung muss für gewerbliche Nutzer nachvollziehbar sein. Die generierten Anbieter-Bedingungen sehen dafür einen eigenen Abschnitt vor.

Differenzierte Behandlung (Art. 7 P2B-VO)

Art. 7 der P2B-Verordnung verlangt Offenlegung, wenn die Plattform eigene Angebote oder verbundene Anbieter bevorzugt behandelt. Solche Differenzierungen gehören üblicherweise in die Anbieter-AGB. My AGB legt dafür eine passende Klauselstruktur an.

Beschwerdemanagement und Mediation (Art. 11, 12 P2B-VO)

Art. 11 der P2B-Verordnung schreibt ein internes Beschwerdemanagementsystem vor, Art. 12 die Benennung von Mediatoren für Streitfälle. Beide Punkte müssen in den Bedingungen für gewerbliche Nutzer abgebildet sein. Die generierten Vertragswerke enthalten dafür eigene Abschnitte.

AGB-Transparenz und Notice-and-Action (Art. 14, 16 DSA)

Art. 14 des Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) verlangt verständliche Angaben zu Inhaltsbeschränkungen und Moderation. Art. 16 regelt das Melde- und Abhilfeverfahren (Notice-and-Action). My AGB bindet beide Pflichten in die Nutzungsbedingungen der Käuferseite ein.

Begründungspflicht bei Moderation (Art. 17 DSA)

Art. 17 des Digital Services Act verlangt eine klare Begründung gegenüber Nutzern, deren Inhalte entfernt oder eingeschränkt werden. Diese Begründungspflicht muss sich in den Plattformregeln wiederfinden. Die generierten Bedingungen enthalten dafür eine vorbereitete Klausel.

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Häufige Fragen zu Marketplace-AGB

Warum reichen normale Shop-AGB für eine Plattform nicht aus?+

Shop-AGB regeln den Verkauf eigener Ware an Endkunden. Eine Plattform vermittelt dagegen zwischen Dritten und nimmt eine andere rechtliche Rolle ein. In der Regel braucht es deshalb eigene Anbieter- und Nutzungsbedingungen sowie eine saubere Abgrenzung der Plattformhaftung.

Was bedeutet das Dual-AGB-Problem konkret?+

Auf einer Plattform bestehen zwei Vertragsverhältnisse: zur Verkäuferseite und zur Käuferseite. Beide haben unterschiedliche Pflichten und Rechte. Diese müssen in getrennten Vertragswerken geregelt werden, da eine Vermischung üblicherweise zu widersprüchlichen Klauseln führt.

Welche Pflichten ergeben sich aus der P2B-Verordnung?+

Die P2B-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1150) verlangt transparente AGB, eine 15-Tage-Vorankündigung bei Änderungen, Offenlegung von Ranking-Parametern und ein internes Beschwerdemanagement. Sie gilt für das Verhältnis zwischen Plattform und gewerblichen Nutzern. My AGB bildet diese Punkte in den Anbieter-Bedingungen ab.

Was verlangt der Digital Services Act von meiner Plattform?+

Der Digital Services Act (Verordnung (EU) 2022/2065) verlangt unter anderem transparente AGB nach Art. 14, ein Melde- und Abhilfeverfahren nach Art. 16 und eine Begründungspflicht bei Moderationsentscheidungen nach Art. 17. Welche Pflichten im Detail greifen, hängt von Art und Größe der Plattform ab. Die generierten Bedingungen decken die genannten Anker ab.

Deckt My AGB auch Provisions-, Treuhand- und Bewertungsmodelle ab?+

Ja. Die Vertragswerke enthalten Klauseln für Provisions- und Treuhandmodelle sowie für Bewertungen und nutzergenerierte Inhalte. Die Plattformhaftung wird dabei sauber von der Verantwortung der Anbieter abgegrenzt. Die Texte ersetzen keine individuelle Rechtsberatung im Einzelfall.

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