AGB für eBay: rechtssichere Texte für gewerbliche Verkäufer

Wer auf eBay regelmäßig verkauft, gilt in der Regel als Unternehmer und schuldet volle rechtliche Pflichten. Erstellen Sie AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung, abgestimmt auf den Verkauf über eBay.

Kostenlos generiertAuf eBay zugeschnittenIn wenigen Minuten

Auf eBay verschwimmt die Grenze zwischen privatem und gewerblichem Verkauf schneller, als viele denken. Wer planmäßig und wiederholt anbietet, handelt in der Regel als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, auch ohne formelle Gewerbeanmeldung. Mit der Unternehmereigenschaft entstehen Pflichten: AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum und eine Datenschutzerklärung.

eBay stellt Felder für rechtliche Informationen im Verkäuferprofil bereit, liefert aber nicht den rechtssicheren Inhalt. Diesen müssen Sie selbst beibringen. Unser Generator erstellt die passenden Texte kostenlos und im Standardfall abgestimmt auf den Verkauf über die Plattform.

Die häufigsten Fallen für eBay-Verkäufer

Privat oder gewerblich

Die Abgrenzung ist die häufigste Falle. Wer regelmäßig, planmäßig und mit Wiederholungsabsicht verkauft, gilt in der Regel als gewerblich nach § 14 BGB. Das gilt auch dann, wenn Sie sich subjektiv als Privatverkäufer verstehen und kein Gewerbe angemeldet haben.

Abmahnrisiko

Gewerbliche Verkäufer ohne korrektes Impressum, ohne Widerrufsbelehrung oder ohne AGB sind ein bekanntes Ziel von Abmahnungen durch Mitbewerber und Verbände. Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben lassen sich in der Regel leicht erkennen.

Leere Profilfelder

eBay reserviert Platz für rechtliche Informationen im Verkäuferprofil, prüft den Inhalt aber nicht. Ein leeres oder unvollständiges Feld erfüllt die Impressumspflicht nach § 5 DDG (früher § 5 TMG) nicht und schützt Sie nicht vor Beanstandungen.

Diese Pflichten gelten für gewerbliche eBay-Verkäufer

Unternehmereigenschaft nach § 14 BGB

Gewerbliches Handeln auf eBay löst die Pflichten als Unternehmer aus. Maßgeblich sind in der Regel Häufigkeit, Planmäßigkeit und Dauer des Verkaufs, nicht die eigene Einordnung als Privatverkäufer. Mit der Unternehmereigenschaft greifen die nachstehenden Informationspflichten.

Impressumspflicht nach § 5 DDG

Als gewerblicher Anbieter müssen Sie ein vollständiges Impressum bereithalten, im Standardfall im dafür vorgesehenen Bereich des eBay-Profils. Die Pflicht ergibt sich aus § 5 DDG, der früher als § 5 TMG geführt wurde.

Widerrufsrecht nach § 312g i.V.m. § 355 BGB

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen in der Regel ein Widerrufsrecht zu. Sie müssen ordnungsgemäß über § 312g BGB i.V.m. § 355 BGB belehren und das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB bereitstellen.

Button-Lösung nach § 312j Abs. 3 BGB

Bei kostenpflichtigen Bestellungen verlangt § 312j Abs. 3 BGB eine eindeutige Bestätigung der Zahlungspflicht. Über den eBay-Checkout wird dieser Schritt im Standardfall durch die Plattform abgebildet, Ihre Texte sollten dem aber nicht widersprechen.

Eigene AGB und Datenschutzerklärung

Ihre eigenen AGB treten neben die eBay-AGB und dürfen diesen nicht widersprechen. Zusätzlich benötigen Sie eine Datenschutzerklärung mit den Pflichtinformationen nach Art. 13 DSGVO für die Verarbeitung von Kundendaten.

In drei Schritten

Vom leeren Blatt zum rechtssicheren Dokument.

01

5-Minuten-Interview

Sieben gezielte Fragen zu Ihrem Geschäftsmodell. Keine juristische Vorkenntnis nötig.

02

KI-generierte Dokumente

Maßgeschneiderte AGB, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung. Jede Klausel mit Risiko-Ampel und Referenz auf die zugrundeliegende Rechtsprechung.

03

Persönliche Einschätzung

Auf Wunsch meldet sich danach eine Juristin aus dem Omnilex-Team mit einer kostenlosen Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall.

Häufige Fragen

Ab wann gelte ich auf eBay als gewerblicher Verkäufer?+

Eine feste Stückzahl gibt es nicht. Entscheidend ist in der Regel, ob Sie planmäßig, wiederholt und auf gewisse Dauer verkaufen. Trifft das zu, gelten Sie nach § 14 BGB als Unternehmer, auch ohne Gewerbeanmeldung.

Reichen die AGB von eBay aus, oder brauche ich eigene?+

Die eBay-AGB regeln das Verhältnis zur Plattform, nicht den Kaufvertrag mit Ihren Kunden. Als gewerblicher Verkäufer benötigen Sie in der Regel eigene AGB. Diese treten neben die eBay-AGB und dürfen ihnen nicht widersprechen.

Wo trage ich Impressum und Widerruf auf eBay ein?+

eBay stellt im Verkäuferprofil Felder für rechtliche Informationen bereit. Dort hinterlegen Sie Impressum nach § 5 DDG, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung. Den Inhalt müssen Sie selbst beibringen, eBay liefert ihn nicht.

Muss ich das Muster-Widerrufsformular bereitstellen?+

Im Standardfall ja. Neben der Widerrufsbelehrung nach § 312g i.V.m. § 355 BGB gehört das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB zu den Pflichtangaben gegenüber Verbrauchern.

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