AGB für Kleinunternehmer: Die Pflichten bleiben dieselben
Die Kleinunternehmerregelung spart Ihnen die Umsatzsteuer, nicht die Pflichten gegenüber Verbrauchern. Wer online verkauft, braucht in der Regel vollständige AGB, eine Widerrufsbelehrung, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung. Erstellen Sie alle Texte hier kostenlos.
Viele Kleinunternehmer gehen davon aus, dass mit der Regelung nach § 19 UStG auch die übrigen Pflichten beim Onlineverkauf entfallen. Das ist ein verbreitetes Missverständnis. Die Kleinunternehmerregelung betrifft ausschließlich die Umsatzsteuer.
Sobald Sie als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB an Verbraucher verkaufen, gelten die vollen Informations- und Verbraucherschutzpflichten, unabhängig von der Größe Ihres Geschäfts. Dazu zählen in der Regel AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum und Datenschutzerklärung.
Drei Irrtümer, die Kleinunternehmer Geld kosten
Kleinunternehmer = weniger Pflichten
Die Regelung nach § 19 UStG befreit Sie nur vom Ausweis der Umsatzsteuer. Ihre Unternehmer-Eigenschaft nach § 14 BGB löst im Standardfall die vollen Pflichten aus. Die Größe Ihres Umsatzes ändert daran nichts.
Ohne Umsatzsteuer kein Pflichthinweis
Auch ohne Umsatzsteuer brauchen Sie einen Hinweis. Üblich ist die Formulierung: Gemäß § 19 UStG enthält der Betrag keine Umsatzsteuer. Fehlt dieser Hinweis, wirkt Ihre Preisauszeichnung unvollständig.
Für den kleinen Shop reicht eine kurze Seite
Wer online an Verbraucher verkauft, braucht in der Regel eine Widerrufsbelehrung nach § 312g BGB i.V.m. § 355 BGB und korrekte Preisangaben nach der PAngV. Lücken hier sind ein häufiger Abmahngrund.
Diese Pflichten gelten auch für Kleinunternehmer
Umsatzsteuerhinweis nach § 19 UStG
Sie weisen keine Umsatzsteuer aus, müssen darauf aber hinweisen. Im Standardfall genügt der Satz: Gemäß § 19 UStG enthält der Betrag keine Umsatzsteuer. Das betrifft allein die Umsatzsteuer, keine weitere Pflicht entfällt dadurch.
Impressumspflicht nach § 5 DDG
Jeder geschäftsmäßige Onlineauftritt braucht ein vollständiges Impressum nach § 5 DDG, der Nachfolgevorschrift des früheren § 5 TMG. Das gilt für Kleinunternehmer in gleicher Weise wie für größere Anbieter.
Widerrufsrecht nach § 312g BGB i.V.m. § 355 BGB
Bei Verträgen mit Verbrauchern besteht in der Regel ein Widerrufsrecht. Sie müssen darüber korrekt belehren und das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 1 zu Art. 246a EGBGB bereitstellen.
Preisangaben nach der PAngV
Die Preisangabenverordnung verlangt korrekte Gesamtpreise sowie klare Angaben zu Versandkosten. Als Kleinunternehmer geben Sie Bruttopreise ohne gesonderten Umsatzsteuerausweis an, die Transparenzpflichten bleiben bestehen.
Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO
Sobald Sie personenbezogene Daten verarbeiten, etwa bei Bestellungen, brauchen Sie eine Datenschutzerklärung nach Art. 13 DSGVO. Die DSGVO kennt keine Ausnahme für kleine Umsätze.
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Häufige Fragen von Kleinunternehmern
Brauche ich als Kleinunternehmer überhaupt AGB?+
AGB sind nicht in jedem Fall gesetzlich vorgeschrieben, im Onlinehandel aber dringend zu empfehlen. Sie regeln Vertragsschluss, Zahlung und Lieferung. Pflicht sind dagegen in der Regel Impressum, Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung, unabhängig vom Kleinunternehmerstatus.
Wie formuliere ich den Umsatzsteuerhinweis korrekt?+
Im Standardfall verwenden Sie: Gemäß § 19 UStG enthält der Betrag keine Umsatzsteuer. Diesen Hinweis platzieren Sie bei den Preisen und auf Rechnungen. Er ersetzt den sonst üblichen Umsatzsteuerausweis.
Schützt mich die Kleinunternehmerregelung vor Abmahnungen?+
Nein. Die Regelung nach § 19 UStG betrifft nur die Umsatzsteuer. Abmahnungen knüpfen an fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben an, etwa beim Widerruf nach § 312g BGB oder bei den Preisangaben nach der PAngV. Vollständige Texte senken dieses Risiko.
Brauche ich für den Start einen Anwalt?+
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