Widerrufsbelehrung erstellen: kostenloser Generator für Ihren Online-Shop
Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung zählt zu den häufigsten Abmahngründen im deutschen E-Commerce. Erstellen Sie eine auf Ihr Sortiment abgestimmte Belehrung, inklusive Muster-Widerrufsformular.
Wer im Fernabsatz an Verbraucher verkauft, muss in der Regel über das Widerrufsrecht belehren. Die Pflicht ergibt sich aus § 312g BGB und den Informationsvorgaben des Art. 246a EGBGB. Eine unklare oder veraltete Belehrung kann teuer werden.
Frei verfügbare Vorlagen passen oft nicht zum eigenen Angebot. Die gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung deckt im Standardfall den klassischen Warenversand ab, nicht aber digitale Inhalte, Maßanfertigungen oder gemischte Warenkörbe. Der Generator von My AGB führt Sie durch die relevanten Fragen und erstellt einen passenden Text.
Warum eine Standard-Vorlage selten ausreicht
Häufigster Abmahngrund
Fehler in der Widerrufsbelehrung gehören zu den meistgenutzten Anlässen für Abmahnungen im Online-Handel. Schon kleine Abweichungen vom korrekten Wortlaut können beanstandet werden und Kosten verursachen.
Falsche Frist bei fehlerhafter Belehrung
Die Widerrufsfrist beträgt nach § 355 BGB in der Regel 14 Tage. Belehren Sie nicht oder fehlerhaft, beginnt die Frist nicht ordnungsgemäß zu laufen und kann sich erheblich verlängern. Ware kann dann lange nach dem Kauf zurückgehen.
Widerrufsformular ist Pflicht
Zur Belehrung gehört das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Art. 246a EGBGB. Fehlt es, ist die Information in der Regel unvollständig. Der Generator legt das Formular automatisch bei.
Die rechtlichen Grundlagen im Überblick
§ 312g BGB: Widerrufsrecht im Fernabsatz
§ 312g BGB gewährt Verbrauchern bei Fernabsatz- und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen in der Regel ein Widerrufsrecht. Online-Shops sind davon im Standardfall erfasst.
§ 355 BGB: Ausübung und Frist
§ 355 BGB regelt, wie der Widerruf erklärt wird und welche Frist gilt. Im Standardfall beträgt sie 14 Tage. Der Lauf der Frist setzt eine ordnungsgemäße Belehrung voraus.
Anlage 1 und 2 zu Art. 246a EGBGB
Die Muster-Widerrufsbelehrung nach Anlage 1 und das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Art. 246a EGBGB geben den amtlichen Wortlaut vor. Wer ihn korrekt verwendet, ist in der Regel auf der sicheren Seite.
§ 356 Abs. 5 BGB: digitale Inhalte
Bei digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB vorzeitig erlöschen, etwa bei sofortiger Bereitstellung mit Zustimmung des Verbrauchers. Hierfür sind besondere Hinweise nötig.
§ 312g Abs. 2 BGB: Ausnahmen
§ 312g Abs. 2 BGB nennt Fälle ohne Widerrufsrecht, zum Beispiel nach Kundenwunsch angefertigte Waren. Wer solche Produkte führt, sollte die Belehrung entsprechend anpassen.
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Auf Wunsch meldet sich danach eine Juristin aus dem Omnilex-Team mit einer kostenlosen Erstberatung zu Ihrem konkreten Fall.
Häufige Fragen zur Widerrufsbelehrung
Brauche ich als Online-Shop eine Widerrufsbelehrung?+
Wer im Fernabsatz an Verbraucher verkauft, muss in der Regel über das Widerrufsrecht nach § 312g BGB belehren. Für reine B2B-Shops gilt dies im Standardfall nicht.
Wie lange ist die Widerrufsfrist?+
Die Frist beträgt nach § 355 BGB in der Regel 14 Tage. Sie beginnt erst zu laufen, wenn ordnungsgemäß belehrt wurde. Bei fehlerhafter Belehrung kann sich die Frist verlängern.
Muss ich ein Widerrufsformular beifügen?+
Ja. Das Muster-Widerrufsformular nach Anlage 2 zu Art. 246a EGBGB ist Teil der Pflichtinformationen. Der Generator erstellt es automatisch mit.
Was gilt bei digitalen Inhalten oder Maßanfertigungen?+
Hier gelten Sonderregeln. Bei digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB vorzeitig erlöschen, bei nach Kundenwunsch angefertigten Waren greift in der Regel die Ausnahme des § 312g Abs. 2 BGB.
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